Wer eine Sportveranstaltung durchführt, bei der Zuschauer verletzt werden können (hier: durch einen durch die Luft fliegenden Puck bei einem Eishockey-Bundesligaspiel) kann sich nicht darauf verlassen, dass es ausreicht, die einschlägigen DIN-Normen einzuhalten. Vielmehr müssen, je größer die Gefahren sind, auch noch entsprechende zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden. Ansonsten kann der Veranstalter wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflicht haften.