EGMR, Urteil vom 16.07.2013, Nr. 73469/10

Nagla gegen Lettland – Art. 10 EMRK

Wer bedeutsame Informationen mitteilt, muss geschützt werden. Ansonsten würden diese Quellen für die Presse unerreichbar.
Wer bedeutsame Informationen mitteilt, muss geschützt werden. Ansonsten würden diese Quellen für die Presse unerreichbar.
Die Klägerin in diesem Fall ist eine lettische Journalisten, die über Datenschutzpannen im staatlichen Rechnungshof berichtete. Daraufhin wurde ihre Wohnung nach Daten und Beweismitteln durchsucht, um ihren Informanten im Rechnungshof zu identifizieren.

Sie reichte daraufhin Menschenrechtsbeschwerde ein, da sie ihre journalistische Freiheit aus Art. 10 EMRK verletzt sah.

Informantenschutz unabdingbar für Pressefreiheit

Der EGMR gab ihr Recht. Der Schutz der Identität von Informanten sei integral wichtig für eine freie Presse. Einschränkungen dieses Schutzes seien nur unter ganz engen Umständen zu Gunsten überragend wichtiger anderer Rechtsgüter möglich.

Hier bestanden jedoch schon Zweifel, ob anhand der möglicherweise aufzufindenden Daten überhaupt noch ein Rückschluss auf deren Quelle möglich sei.

Zudem sei die Beschlagnahme von Laptops, Festplatten und anderen Speichermedien geeignet, ihre journalistische Arbeit über den konkreten Fall hinaus zu beeinträchtigen.

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