N.D. und N.T. gegen Spanien – Art. 4 des vierten Zusatzprotokolls
Die Antragsteller sind zusammen mit vielen anderen Migranten aus Afrika in die spanische Enklave Melilla eingedrungen. Der spanische Staat hat sei daraufhin alle aus seinem Territorium abgeschoben.
Der EGMR hatte zu klären, ob dies eine unerlaubte Kollektivausweisung darstelle. Dies hat er verneint, da das Recht der Staaten, ihre Grenzen zu schützen, allgemein anerkannt sei. Bei einer gemeinsamen illegalen Masseneinreise sei auch eine gemeinsame Massenausweisung zulässig. Wenn die Einwanderer ihr Recht auf individuelle Prüfung wahrnehmen wollten, müssten sie die offiziellen Einreisewege beschreiten.