Mamatkulov und Askarov gegen die Türkei – Art. 34 EMRK
Im Vorverfahren hatte die Kleine Kammer des EGMR im Jahr 2003 die vorläufige Entscheidung gefällt, dass die Beschwerdeführer nicht an ihr Heimatland Usbekisten ausgeliefert werden dürften. Diese Entscheidung hatte jedoch – vor Inkrafttreten des 11. Zusatzprotokolls – nur empfehlenden Charakter. Die Türkei beachtete die Entscheidung daher nicht und lieferte die Beschwerdeführer aus.
„EGMR, Urteil vom 04.02.2005, Nr. 46827/99 und 46951/99“ weiterlesen